Gebühren für Kinderbetreuung

- Maßvolle Anpassung ist leider unumgänglich -

In der Gemeinderatssitzung am 25. März 2025 wurde die „Neukalkulation der Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ thematisiert. Als CDU-Fraktion nahmen wir hierzu wie folgt Stellung:
Die Gestaltung der Kindergartengebühren ist immer wieder ein wichtiges Thema. Wie in Gesprächen mit Eltern allerdings immer wieder zu hören ist, ist die Verlässlichkeit der Betreuung noch drängender.
Beide Ziele - jedes für sich genommen – sind in der Tat sehr komplexe Themen. Ich möchte zunächst auf die Verlässlichkeit von Betreuungszeiten eingehen: Wir wissen alle, dass der Mangel an Fachkräften im Erziehungsbereich seit Jahren dramatisch ist. Sobald Erzieherinnen krank werden, wackeln die Besetzungspläne. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein persönliches und gleichermaßen ein gesellschaftspolitisches Anliegen, und das erfordert selbstverständlich eine Verlässlichkeit von angebotenen Kinderbetreuungs-zeiten!
Als CDU-Fraktion hatten wir daher vor ca. 2 Jahren einen Runden Tisch gefordert, der zum Ziel hat, die Verlässlichkeit der Betreuung deutlich zu steigern und Gruppenschließungen möglichst zu verhindern. Ein Runder Tisch mit Vertretungen der Eltern, den Kindergärten, der Rathausverwaltung und den Fraktionen hat daraufhin stattgefunden.
Seither wurden Stellenbesetzungen vorgenommen, wiederholt Stellen für Springerkräfte ausgeschrieben, es wurden die Öffnungszeiten verändert, um die Personalkapazitäten effizienter einzusetzen, und es wurde ein Notfallkonzept eingeführt, um Personalengpässen entgegenzutreten.
Haben diese Maßnahmen wirklich geholfen? – fragen wir uns. Wir stellen fest, dass in den meisten Kindergärten Personalengpässe recht gut organisiert und kompensiert werden können, ohne dass Gruppenschließungen erfolgen müssen. Allerdings sind in einer Einrichtung immer wieder Klagen zu hören und die Eltern sind zurecht empört, wenn wieder eine Gruppe geschlossen wird.

==> Wir fordern daher die Gemeindeverwaltung auf, dass wir eine Auswertung über die zurückliegenden 2 Jahre erhalten, aus der hervorgeht, wie viele Tage eine Gruppe in einer Einrichtung geschlossen wurde. Da wir vor 2 Jahren eine Gebührenerstattung ab dem 13. Tag beschlossen haben, können diese Zahlen mit wenig Aufwand bereitgestellt werden.

Ich komme nun zu den Kindergartengebühren. Hier besteht zweifelsohne eine Schieflage dahingehend, dass in Baden-Württemberg Kindergartengebühren erhoben werden müssen, während in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz die Kinderbetreuung ab 2 Jahren kostenfrei ist. BaWü zahlt etliche Milliarden in den Topf des Länderfinanzausgleiches ein und Rheinland-Pfalz erhält Gelder aus diesem Topf. Bezüglich dieser Schieflage sind wir immer wieder im Kontakt mit unseren Bundestags- und Landtagsabgeordneten und hoffen, dass diese Schieflage beseitigt wird. Nichts, desto Trotz müssen wir heute über Gebührenanpassungen für die Kinderbetreuung entscheiden.
Der Städtetag und der Gemeindetag von BaWü sowie die kirchlichen Fachverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge. Das wäre natürlich ein großer Sprung, da wir derzeit bei lediglich 11 - 12 % Kostendeckung liegen.
In sage und schreibe 6 Sitzungen haben wir seit Oktober letzten Jahres eine vertretbare Höhe der Betreuungsgebühren diskutiert, hinterfragt und abgewogen. Wir waren uns dann einig, dass wir die 20 % Kostendeckung demnächst nicht anstreben wollen und bei der teilweise unbefriedigenden Verlässlichkeit niemals vertreten könnten.
Gleichwohl veranlassen uns Sachzwänge wie hohe Tariferhöhungen, gestiegene Energiepreise und natürlich auch die Inflation, dass wir handeln müssen. Wenn wir die Gebühren gar nicht anpassen würden, würde die Allgemeinheit über Steuern bzw. letztendlich über Kredite für eine immer größere Lücke aufkommen müssen. Wie uns unser Bürgermeister vorgerechnet hat, beträgt der „Zuschuss“ der Gemeinde - also der Allgemeinheit - für die Kinderbetreuung, demnächst rd. 6,2 Millionen Euro, im Jahr 2018 betrug der Zuschuss noch 4 Millionen.

Ein Gegensteuern betrachten wir als elementar notwendig. Mit den jetzt zur Entscheidung stehenden Werten von 14 und 15 % Kostendeckung, kann zumindest verhindert werden, dass die Finanzierungslücke zwischen Aufwendungen und Erträgen völlig aus dem Ruder läuft.
Der Gebührenanpassung mit einer Elternbeteiligungsquote von 14 % zum 01.05.2025 und 15 % zum 01.01.2026 stimmen wir daher – schweren Herzens und nach langer Diskussion – zu.

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion
Elke Schick-Gramespacher, Fraktionsvorsitzende

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