Kompromisslinie in der Kinderbetreuung gefunden
In der Gemeinderatssitzung am 25. April 2023, welche aufgrund der zahlreichen Besucherinnen und Besucher im Bürgerhaus stattfand, wurden die seit Sommer 2022 diskutierten Themen rund um die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Schulen verabschiedet.
Als CDU-Fraktion begrüßten wir den im Verwaltungsausschuss gefundenen Vorschlag, dass die Kindergartengebühren für ausgefallene Betreuungstage ab dem 13. Tag – über das Jahr gesehen – erstattet werden, und dies auch schon für das laufende Kiga-Jahr 2022/2023. Dies ist eine Kulanzregelung der Gemeinde, für welche keine rechtliche Verpflichtung besteht, gleichwohl sehen wir dies, insbesondere aufgrund der vergangenen Ausfallzeiten als dringend gerechtfertigt an.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Eltern wissen wir, dass die Verlässlichkeit von Betreuungszeiten das drängendste Thema für sie ist. Obwohl die Gemeinde Malsch die Stellen im Erziehungsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt hat, wackeln die Besetzungspläne, sobald Erzieherinnen krank werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein persönliches und gleichermaßen ein gesellschaftspolitisches Anliegen, und das erfordert selbstverständlich eine Verlässlichkeit von angebotenen Kinderbetreuungszeiten!
Daher forderten wir als CDU-Fraktion die kurzfristige Einberufung eines Runden Tisches (noch im Mai 2023) – mit Vertretungen der Eltern, der Erzieherinnen und Leitungskräften, der Rathausverwaltung und der Fraktionen und erhoben dies zum förmlichen Antrag. Wir müssen die gewachsene Struktur der Kinderbetreuung von Malsch in den Blick nehmen, schauen, wo Bedarfe sind, den Blick auch über den Tellerrand werfen und anbieten, was leistbar ist. Wir wollen einen Runden Tisch mit allen Beteiligten, der zum Ziel hat, die Verlässlichkeit der Betreuung ab September 2023 deutlich zu steigern und Gruppenschließungen künftig zu verhindern.
Hinsichtlich der Neugestaltung der Kindergartengebühren waren wir uns mit fast allen Fraktionen einig, dass ein Wechsel zur familienbezogenen Sozialstaffelung (Württemberger Modell) familienfreundlicher und daher zu beschließen ist. Die Änderung des Gebührenmodells führt je nach familiärer Konstellation zu finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen. Im Falle von Mehrbelastungen war uns die Deckelung von 100 Euro monatlich pro Familie als maximale Mehrbelastung gegenüber den jetzigen Gebühren wichtig. Ebenso begrüßten wir eine Anpassung der derzeitigen Gebühren in 3 Schritten, da seit der letzten Gebührenfestsetzung in Malsch von 2018, die Kostendeckung auf ca. 11 % gesunken ist und die empfohlene Richtgröße für Baden-Württemberg bei 20 % liegt.
Der Vorschlag der Verwaltung sah für die kommenden 3 Jahre als Basis der Gebührenberechnung, die kalkulierten „Malscher Kosten“ aus dem Jahr 2021/2022 vor. Von diesem Betrag sollten im Kiga-Jahr 2023/2024 -15 % erhoben werden, 2024/2025 – 16 % und 2025/2026 – 17 %. Diese gleichbleibende Basis war für uns nicht tragfähig, denn heute ist schon jedem klar, dass im Jahr 2026 die realen Kosten für einen Kindergartenbetrieb enorm hinterherhinken würden. Ich denke hier z. B. an die gestiegenen Energiepreise, die Inflation schlechthin sowie die Tariferhöhungen. Dies zusammen wird deutlich Buche schlagen. Als Gemeinderat ist es unsere Aufgabe, den Haushalt der Gemeinde nachhaltig und im Gesamten im Blick zu halten.
Viel zweckmäßiger als die „eingefrorenen Malscher Kosten“ von 2021/2022 zu verwenden, vertraten wir die Auffassung, als Basis den Berechnungen der gemeinsamen Empfehlung des Städtetags BaWü, des Gemeindetags BaWü und der kirchlichen Fachverbände zu folgen, die jedes Jahr die Gebühren neu errechnen und für Baden-Württemberg empfehlen. Bei dieser Vorgehensweise würden eine Vergleichsrechnung sowie ein jährlicher Satzungsbeschluss erfolgen.
Die Vorteile der landesweiten Empfehlung sind
- sorgfältig austarierte Monatsraten, die die herrschenden schwierigen Rahmenbedingungen jährlich berücksichtigen
- Annäherung an die jährlichen Preisentwicklungen
- günstigere Monatsraten für die Eltern in allen Betreuungsformen, gegenüber den jährlichen „Malscher Kosten“, insbesondere bei der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern!
Wir plädierten also dafür, für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 die Gebühren mit 15 % der Kosten der landesweiten Empfehlung anzusetzen und dies in eine Satzung zu gießen. Gleichfalls plädierten wir dafür, zu beschließen, dass für die beiden nächsten Jahre, 16 % bzw. 17 % der Kosten der dann errechneten landesweiten Empfehlung angewandt werden.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen trugen im Folgenden ihre Standpunkte vor … eine Fraktion wollte in der aktuellen Sitzung die Gebühren für 3 Jahre auf Zahlen von 2021/2022 entscheiden, eine andere Fraktion nach einem Jahr erst einmal evaluieren und die dritte Fraktion wollte gar nichts beschließen. In dieser Situation war ein gutes Ergebnis nicht zu erwarten.
Daraufhin erbat die CDU eine Auszeit von 5 Minuten um eine Kompromisslinie bezüglich der kontroversen Standpunkte zu finden. Es ist das Wesen einer Demokratie, dass unter Abwägung von Meinungen und Fakten Mehrheiten gefunden werden. Als Ergebnis kann nun festgehalten werden, dass sich das Gemeinderatsgremium mit großer Mehrheit an zeitgerechten Kosten orientieren möchte. Daher werden zunächst nur die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 entschieden.
Im weiteren Verlauf der Gemeinderatsitzung wurde der Neugestaltung der Schulbetreuung auf einheitlich 5 Tage zugestimmt. Ebenso fand auch bei der CDU die Festsetzung eines Kostenbeitrag bei den Verpflegungsgebühren von 80 % großen Anklang. Abschließend wurde der Beschluss gefasst, alle Gebühren auf öffentlich-rechtliche Basis umzustellen.
Für die CDU-Fraktion
Elke Schick-Gramespacher, Fraktionsvorsitzende