Gemeinsame Stellungnahme Windenergie

Gemeinsame Stellungnahme Winkraft

Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen CDU und Freie Wähler zum Teilregionalplan „Windenergie“ des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Anhörung der Träger öffentlicher Belange 

Wir befürworten die Energiewende und sehen diesbezüglich Handlungsbedarf. So haben wir den in der Teilfortschreibung Solarenergie ausgewiesenen Vorrangflächen zugestimmt (einstimmig beschlossen in der Gemeinderatsitzung am 19.03.2024). Damit steuern wir mit fast 2% der gemeindlichen Flächen bei einem regionalplanerischen Bedarf von 0,2% einen überproportionalen Beitrag zur Energiewende bei. Als eine der ersten Kommunen haben wir bereits im Jahr 2016 die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage am „Stützel“ realisiert.

Der Regionalplanentwurf sieht folgende Vorranggebiete für Windkraft in Malsch vor:

Neubrunnenäcker , WE 1, 53,8 ha,

Erlenhag, WE 34, 55,7 ha,

Wulzenkopf, WE 35, 31,5 ha,

Hohlberg, WE 36, 31,4 ha,

Sulzberg, WE 37, 25,9 ha.

Dies entspräche weiteren 3,9% der Gemeindefläche, die wir in Malsch für Erneuerbare Energien freihalten müssten. Der Anteil für Windkraft liegt damit bei mehr als dem doppelten Anteil als dem für die Flächenbereitstellung in der Region geforderten Anteil von 1,8%, und in Summe bei mehr als dem Dreifachen der Fläche für Solar- und Windkraft.

In unmittelbarer Nähe zu Malsch sieht der Regionalverbandentwurf weitere Vorranggebiete für Windkraft vor:

Durmersheim, Hardtwald, WE 3, 657 ha,

Gaggenau, Mibelberg, WE 32, 94,8 ha.
Hinzu kommen weitere Vorranggebiete in Sichtweite:

Eblingen, Kreuzelberg, WE 25, 46,6 ha,

Muggensturm, WE 29, 22,3 ha.

Wir möchten zur Energiewende beitragen, möchten diese jedoch so mitgestalten, wie es für unser Gemeindegebiet möglich, naturverträglich sowie für unsere Bürgerinnen und Bürger und auch für nachfolgende Generationen zumutbar und effizient ist.

Die im Regionalplanentwurf enthaltenen Vorranggebiete in unserem Wald lehnen wir deshalb und aus nachfolgenden Gründen ab.

Vorbemerkung

Die Vorrangflächen für Windenenergie im Wald befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Wir werden unsere Waldflächen für Windkraftanlagen weder verkaufen noch verpachten. Eine Realisierung der Vorrangflächen ist damit bis auf weiteres nicht möglich.

In der Gemeinderatsitzung am 19.03.2024 wurde von uns folgender Antrag gestellt:

„Windkraftanlagen im waldbedeckten Bergrücken sind Industrieanlagen und gehören dort nicht hin. Für Bau- und Wartung von Windkraftanlagen müssen immense Freiflächen vorgehalten werden, die den Wald- und Klimaregulierer massiv beeinträchtigen. Für Fundamente werden gewaltige Bodenverdichtungen benötigt und könnten die lebenswichtigen Quellen Kaufmannsbrunnen und Stockbrunnen mit ihren fast konstanten Schürfvolumen nachhaltig beeinträchtigen.

Wir wollen heute unseren Wald nicht für eine ideologisch geprägte Energiewende opfern, da wir nicht wissen, ob es morgen geeignete Speichertechniken gibt für eine wetterabhängige Stromversorgung.
Wir wollen dagegen ein klares politisches Signal an alle potenziellen Investoren setzten zum Erhalt unserer Heimat am Fuße des Nordschwarzwald:

Die Fraktionen der CDU und der Freien Wähler stellen einen gemeinsamen Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass kein Verkauf oder Verpachtung von Waldflächen im Malscher Bergwald stattfinden soll.“

Begründung

Der Regionalverband Miblerer Oberrhein möchte die Vorranggebiete für Windenergie so steuern, dass

das Konfliktpotenzial gering,

die Gebiete weitgehend gleichmäßig verteilt

und eine räumliche Überlastung vermieden wird.

Diese Anforderungen werden sämtlich bei Ausweisung von Vorranggebieten Wind im Malscher Wald nicht erfüllt.

Hier liegen Konflikte insbesondere hinsichtlich Wald- und Wasserschutz, Natur- und Artenschutz, der Funktion für Erholung und Ruhe sowie Landschaft vor. Die Gemeinde Malsch müsste unverhältnismäßig viel Fläche für Windkraft freihalten und die Realisierung der Windkraftflächen führt zu einer Überlastung unserer Ortschaften und Landschaftsräume.

Konfliktpotenzial Wald und Wasser 

Unsere intakten, großflächig zusammenhängenden Waldflächen sind nicht nur ein hervorragender Lebensraum für eine reiche Artenvielfalt, sie sind auch ein großer CO2 – Abnehmer und -Speicher, ein örtlicher Klimaregulierer und Wasserspeicher.

Die entstehenden Freiflächen inklusive des großen Wegenetzes beim Bau von Windkraftanlagen werden unter ungeschützter Sonneneinstrahlung den Wald und unsere Buchen im Sommer noch stärker unter Stress setzen.

Der massive Eingriff in den Wald habe zudem hydrologische Auswirkungen. Die Folgen für die Hochwassergefahr bei Starkregen, die Füllung der Bergquellenspeicher und Schüttmengen unserer Trinkwasserquellen können nicht abgesehen werden.

Durch die vorangegangenen Sturmereignisse (insbesondere Lothar und Kyrill) hat Malsch große Flächen an Wald eingebüßt. Daher sind bei uns nicht nur die alten, sondern auch die mittelalten Wälder zu schützen, um den nachfolgenden Generationen Altbestände sichern zu können.

Wir möchten deshalb unseren Wald unbedingt geschlossen erhalten. 

Die Emissionen von Windkraftanlagen durch Abrieb (Carbonfaserabrieb) und im Falle einer Havarie werden massiv unterschätzt. Es birgt ein sehr hohes Risiko, solche Anlagen im Bereich von Quellgebieten und geschütztem Wald zu installieren. Im Falle eines Brandes der Windkraftanlagen sind die exponierten Lagen, insbesondere auf den Bergrücken, extrem gefährdet. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht abzuschätzen, da die Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik, nicht gelöscht werden können.

Ein hohes Risiko für die Umwelt bringt auch der Carbonfaserabrieb mit sich. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, wie schwierig oder unmöglich es ist, einmal ausgebrachte Stoffe wie PFC bzw. PFAS aus den Böden zu entfernen. Die schädlichen Umweltwirkungen des Mikroplastiks durch Abrieb, die zwangsläufig infolge von Rotation der Rotorblätter entstehen, sind bislang völlig unzureichend geklärt.

Zum Bestand der Waldstruktur in den einzelnen Vorranggebieten:

Erlenhag:
Im Vorranggebiet befinden sich große mittelalte naturnahe Waldflächen (Buchenmischwald, Tannen-Fichten-Mischwald), die als solche nicht ausgewiesen sind. Die Jungbestände hingegen sind als naturnaher Wald ausgewiesen. Die der Planung zugrundeliegenden Waldkartierungskarten scheinen nicht aktuell zu sein.
Das Vorranggebiet grenzt ohne Pufferzone an das Biotop und Quellgebiet des Tannengrabens an und liegt innerhalb des Quellgebietes eines weiteren Tannengraben-Zulaufs.

Es ist nicht abzusehen, welche Auswirkungen Windkraftanlagen auf die Schüttmenge des Kaufmannsbrunnens haben würden.

Sulzberg:
Im Vorranggebiet befindet sich ein großer Buchenaltholzbestand, der als solcher jedoch nicht ausgewiesen wurde. Dort angrenzend liegt der Graibrunnen, welcher im Quellbereich mit seinem Tannen- und Buchenbestand als Waldbiotop ausgewiesen ist und dennoch in dem Gebiet für die Vorrangflächen der Windkraftanlagen liegt.

Hohlberg:
In der Folge des Baus von Windrädern würden sich die Standortbedingungen im Malscher Schonwald (Hainsimsen – Buchenwald) nachteilig verändern. Alte, naturnahe Buchenwälder zählen bereits jetzt zu den am stärksten gefährdetsten Lebensräumen in Europa. Durch die Errichtung von Windrädern sind, die mit dem Schonwald verbundenen Ziele zum Schutz der Pflanzen und Tiere stark gefährdet. Durch die Flächenversiegelungen (Windradstandorte und Zufahrten) wird der Wasserhaushalt massiv verändert. Der Oberflächenabfluss nimmt zu und die notwendige Wasserversickerung nimmt ab.

Am Fuße des Hohlberges befindet sich eine Vielzahl an geschützten Biotopen (Kaufmannsbrunnen, Mibelbach, Glasbach u.a.) die insbesondere aufgrund der natürlichen und naturnahen Quellbereiche eine sehr große Bedeutung haben. Eine Veränderung der Bodenstruktur führt auch zu einer veränderten Wasserführung der Böden. Dies zieht eine Beeinträchtigung des Schüttvolumens der Quellen nach sich und würde daher das angrenzende Bruchgebiet ebenso negativ beeinflussen.

Wulzenkopf:
Am Wulzenkopf befinden sich die Quellbereiche für den Kühlbrunnen und den Stockbrunnen, die für Malsch von großer Bedeutung sind. Es ist nicht abzusehen, welche Auswirkungen Windkraftanlagen auf die Schüttmenge der Brunnen haben würden.

Konfliktpotenzial Natur- und Artenschutz 

Bei der Aufstellung des Regionalplanes Wind wurde eine Umweltprüfung nach § 8 ROG (Raumordnungsgesetz) durchgeführt. Eine solche Prüfung führt nach § 6 WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) dazu, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren die bei solchen Bauvorhaben übliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.

In Anbetracht dessen ist es geboten, dass der Regionalverband nicht nur auf vorhandene Informationen durch z.B. die LUBW zurückgreift, sondern sämtliche Gutachten und weitere Informationen zu vorkommenden windkraftsensiblen Tierarten bei seiner Planung berücksichtigt.

Die Gemeinde Malsch hat dem Regionalverband im Jahr 2015 im Rahmen der vorangegangenen Teilregionalplanung Wind ein Umweltgutachten zukommen lassen, welches aufzeigt, dass hier ein erhebliches Konfliktpotenzial mit heimischen Tierarten vorliegt (Institut für Botanik und Landschaftskunde, Thomas Breunig, 04.05.2015). Weiter hat die Gemeinde dem RVMO im Jahr 2016 ein ornithologisches Gutachten zukommen lassen, welches aufzeigt, dass im heimischen Wald und damit in den Vorranggebieten Wind eine Vielzahl windkraftsensibler Vogelarten vorkommen (fachgutachterliche Stellungnahme Bioplan Bühl, Dr. Martin Boschert, April 2016). Diese Gutachten sowie die darüber hinaus dem Regionalverband vorliegenden Beobachtungen ortskundiger Bürger sind zu berücksichtigen.

Im Gemeinderat wurde am 12.12.2023 mehrheitlich beschlossen, dass zur Unterstützung der Entscheidungsfindung des RVMO eine aktuelle Abschätzung des Konfliktpotenzials beauftragt wird. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor und ist abzuwarten.

Wir weisen darauf hin, dass mögliche Windkraftanlagen durch die „Rotor-Out-Planung“ in Naturschutzgebiete / FFH-Gebiete hineinragen, zum Beispiel in das flächenhafte Naturdenkmal Haidenfeld oder das FFH-Gebiet Wälder und Wiesen bei Malsch.

Konfliktpotenzial Mensch, Erholung und Ruhe

Die westlich von Malsch liegende Autobahn und B3 sowie das Gewerbegebiet führen zu einer dauerhaften Lärmbelastung im Kernort Malsch. Umso wichtiger ist es, den östlich liegenden Bergwald, der nachweislich zu den besonders ruhigen Gebieten zählt, als Ruhezone zu erhalten.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Landschaftsrahmenplan des RVMO auf dem vom Verwaltungsgericht für unwirksam erklärten Regionalplan Wind 2019 beruht. In diesem Landschaftsrahmenplan sind immer noch die ursprünglichen Vorranggebiete Wind aus der Kartierung ruhiger Gebiete ausgenommen. Dies stellt in unseren Augen eine unzulässige Planung dar.

Unser ruhiger Wald bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen Rückzugsort zur Erholung. Der Regionalplan weist unseren Bergwald zwar auch als Vorranggebiet für Erholung aus, nimmt die Vorranggebiete Wind jedoch davon aus. Sollten hier in Zukunft Windkraftanlagen erbaut werden, dann werden diese weit über die Grenzen der Vorranggebiete Wind und Lärm emittieren und Schatten werfen. Erholung und Ruhe wären im Bergwald kaum noch möglich.

Wie untenstehend unter „räumlicher Überlastung“ ausführlicher dargestellt, wären die Malscher Bürgerinnen und Bürger bei Realisierung der regionalplanerischen Vorrangflächen von Windkraftanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlagen und einem wachsenden Gewerbegebiet umstellt – und dies zum Teil nur im gesetzlichen Mindestabstand.

Wir wollen zumindest unseren Bergwald als zusammenhängendes Gebiet für Erholung und Ruhe erhalten.

Konfliktpotenzial Landschaftsbild 

Der Malscher Bergwald ist der Zugang zum Schwarzwald. Er ist landschaftsprägend, kaum durch Straßen zerschnitten und frei von technischen Bauwerken.

Wir fordern, dass er als für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutsamer Freiraum gesichert wird (siehe Umweltbericht, raumbedeutsame Umweltziele, Seite 22 und LEP 1.9)

Konfliktpotenzial Infrastruktur 

Vorsorglich bitten wir um Stellungnahme, weshalb zu bedeutsamen Kreisstraßen kein Vorsorgeabstand eingehalten wird (siehe Kriterienkatalog).

Die Hauptverbindung Malsch-Völkersbach, auch Schulweg für die Völkersbacher Kinder zur Gemeinschaftsschule Malsch und einzige ÖPNV-Verbindung zwischen Malsch und Völkersbach, führt über die K 3551. Direkt angrenzend an die Vorranggebiete Erlenhag und Hohlberg müsste diese Straße bei drohendem Eiswurf gesperrt werden.

Gleichmäßige Verteilung in der Region 

Die Vorranggebiete für WindkraZ in Malsch (Wulzenkopf 31,5 ha, Erlenhag 55,7 ha, Hohlberg 31,4 ha, Sulzberg 25,9 ha, Neubrunnenäcker 53,8 ha) betragen insgesamt 198,3 ha. Das sind 3,9% der Gemeindefläche. Der für die Region geforderte Anteil beträgt 1,8%.

Hinzu kommen die nahe an Malsch gelegenen Vorrangflächen Wind in Durmersheim und Mibelberg. In Durmersheim werden nahe der Gemarkungsgrenze Malsch in 2,2 km Entfernung zu Neumalsch und 3 km Entfernung zu Sulzbach bereits sieben Anlagen geplant. Über die Vorranggebiete in Malsch hinaus tragen wir daher noch weitere Lasten durch die regionalplanerischen Windkraft-Standorte.

Die Vorranggebiete für Photovoltaik (Stützel 4,9 ha, Valchenteiler 11,8 ha, Glasersee 44,1 ha, Baggersee am Hardteck 28,5 ha, Jordansee 8,2 ha) betragen in Summe 97,5 ha. Dies entspricht weiteren 1,9% der Gemeindefläche.

Wir müssen daher – auch ohne die Standorte in unserem Wald – überproportional viele Flächen für Erneuerbare Energien vorhalten.

Den Vorranggebieten für Photovoltaik haben wir vollumfänglich zugestimmt, die Windkraft- Standorte im Bergwald lehnen wir jedoch ab.

Räumliche Überlastung 

Die Vorrangflächen reichen bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabständen und viel zu nah die Wohnbebauung heran: beispielsweise beträgt der Abstand von Neumalsch zum Vorranggebiet (VRG) Neubrunnenäcker 300m, vom Rimmelsbacher Hof zum VRG Sulzberg 500m, von Völkersbach zu den VRG Erlenhag und Hohlberg
800 m.

Malsch-Sulzbach wird umstellt von den Vorranggebieten Durmersheim, Kreuzelberg, Sulzberg und Neubrunnenäcker. Völkersbach wird umstellt von den Vorrangebieten Mibelberg, Erlenhag, Hohlberg und Sulzberg. Malsch wird umstellt von den Vorrangebieten Durmersheim (bereits in Planung), Sulzberg, Hohlberg, Erlenhag, Wulzenkopf und Neubrunnenäcker.

Die Vorranggebiete für Wind im Malscher Wald, östlich des Kernorts, liegen dabei exponiert auf dem Bergkamm, so dass die bauhöhenbedingte Dominanz von Windkraftanlagen tags wie nachts verstärkt wird.

Nach Westen wird Malsch überprägt von seinem Gewerbegebiet. Auch im derzeit fortgeschriebenen Regionalplan wird Malsch als „bedeutsamer Schwerpunkt mit besonderer Eignung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“ für „weitere größere Einzelvorhaben oder für die Ansiedlung mehrerer Unternehmen in einem Industrie- oder Gewerbegebiet“ festgehalten (10a_Texbeil, Seite 13).

Auch ohne Windkrft im Bergwald sind wir in Malsch vom Gewerbegebiet, der nahen Autobahn und B3, bestehender und freizuhaltender Freiflächenphotovoltaik, in Planung befindlichen Windkraftanlagen und regionalplanerischen Vorrangflächen Wind auf angrenzenden Gemarkungen in erheblichem Maß und überdurchschnittlich stark betroffen.

Die räumliche Überlastung kann nur vermieden werden, und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erhalten werden, wenn die Vorranggebiete Wind im Bergwald aus der Planung genommen werden.

Wir fordern daher zur Vermeidung einer Überlastung und Umstellung unserer Ortsteile und Landschaftsräume sowie zum Schutz von Menschen und Natur die Streichung der Vorrangflächen WE 34, WE 35, WE 36 und WE 37.

Für die CDU Fraktion
Elke Schick-Gramespacher und Simon Rauch

Für die Fraktion der Freien Wähler Malsch Jahn Beichel und Arnfried Schmidt

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