05.02.2017

Stellungnahme der CDU Gemeinderatsfraktion zum Thema:

Stellungnahme der CDU- Fraktion

Vom 15. bis 17. Januar 2016 traf sich der Gemeinderat zu einer umfangreichen Klausurtagung. Neben vielen Themen war auch der Sachverhalt der unechten Teilortswahl Gegenstand der Beratung. Im Protokoll zu dieser Tagung wurde festgehalten, dass eine neutrale (externe) Beratung zu dieser wichtigen Frage hinzugezogen werden soll. Bei der Aufarbeitung dieses Themas sollten Erfahrungen aus anderen Gemeinden eingeholt werden mit der Maßgabe, dass die Vor- und Nachteile gegenüber gestellt werden sollen. Das Thema unechte Teilortswahl sollte innerhalb von neun Monaten geklärt werden; so die Niederschrift, die jeder Gemeinderat erhalten hatte.

Als externen Berater wurde Prof. Sperling, der an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl Rektor war, eingeladen, seine Erfahrungen zu schildern. Das hat er mehrfach authentisch unter Beweis gestellt,  sowohl vor dem Ausschuss, dem Gemeinderat als auch bei allen öffentlichen Veranstaltungen in den Ortsteilen- als auch im Kernort Malsch.
Die Bürger in Malsch- und seinen Ortsteilen- hatten daher ausgiebig Gelegenheit, sich über diese Regelungen im Wahlverfahren zu informieren und sich eine Meinung zu bilden.

Das Echo der Teilnahme an den jeweiligen örtlichen Veranstaltungen war -bis auf den Ortsteil Völkersbach- eher verhalten.

Zusammenfassend darf ich die wesentlichen Argumente aller Veranstaltungen „Pro- und Contra“ kurz aufführen

Gegen die Abschaffung:

  • Einzelne Teilorte sind im Gemeinderat eventuell nicht mehr ausreichend oder gar nicht mehr repräsentiert.
  • Die Anliegen der Teilorte werden nicht mehr ausreichend wahrgenommen; die Interessen der Teilorte können nur über einen garantierten eigenständigen Vertreter ausreichend vertreten werden.
  • Ortsteile fühlen sich noch nicht als gleichberechtigte Bestandteile der Kerngemeinde.

Für die Abschaffung:

  • Kompliziertes Wahlverfahren mit einem hohen Anteil von ungültigen Stimmen.
  • Verzerrung des Wählerwillens durch sehr viele Fehlstimmen.
  • Es können nicht weniger aber auch nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten aus den Teilorten gewählt werden.
  • Einschränkung des Grundsatzes der Wahlgleichheit, weil in den Ortsteilen im Gegensatz zum Kernort oft sehr viel weniger Stimmen ausreichend sind um ein Mandat zu erhalten.
  • Verkleinerung des Gemeinderates auf die in § 25 GO festgelegte Richtgröße und damit verbundene Beratungseffizienz und Kosteneinsparungen.
  • Ohne die unechte Teilortswahl wird das Bewusstsein der Gemeinderatsmitglieder verstärkt, nicht nur für Ihren Teilort, sondern in Verantwortung für die gesamte Stadt gewählt worden zu sein.
  • Die unechte Teilortswahl war im Zuge der Eingemeindungen nur als Übergangsregelung vorgesehen, bis sich die neuen Ortsteile in die Gesamtgemeinde integriert haben.
  • Diese Regelung gibt es nur in Baden-Württemberg und ist historisch überholt.

Die CDU Fraktion plädiert aus folgenden Gründen für die Abschaffung der unechten Teilortswahl:

Die unechte Teilortswahl führt dazu, dass letztendlich eine gerechte Sitzverteilung nicht möglich ist. Dies wird auch nicht durch mögliche Ausgleichsmandate korrigiert.

Weiterhin ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei Beibehalten der unechten Teilortswahl die Gefahr besteht, dass sich das Teilortsdenken wieder verfestigt und somit eine kontraproduktive Entwicklung zu den Absichten der Gemeindereform in den 70iger Jahren eingeleitet wird.

Die unechte Teilortswahl ist zudem ungerecht, da Personen die mehr Stimmen als andere erzielt haben im Kommunalparlament außen vor bleiben, da die Kandidatinnen und Kandidaten der Teilorte durch die Garantiesitze auch mit weniger Stimmen ein Mandat sicher haben.

Die unechte Teilortswahl führt zur Aufblähung der Kommunalparlamente. Durch die Gewährung von Ausgleichssitzen werden diese oftmals wesentlich größer als geplant.

Neben diesen oben vorgetragenen, rein fachlichen Argumenten, sollte auch bedacht werden, dass nach ca. 40 Jahren die Eingemeindung auch in den Köpfen und Herzen der Menschen vollzogen sein sollte. Die Beibehaltung des unechten Teilortswahlsystems stellt vor diesem Hintergrund in jedem Fall kein verbindendes Element dar.

Vielmehr hat sich in der Vergangenheit und jetzt auch, verstärkt durch die Einführung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher gezeigt, dass das Instrument der Ortschaftsverfassung weit wirksamer sind, um die Belange der Teilorte zur Geltung zu bringen und Einfluss auf Entscheidungen des Gemeinderats zu nehmen. Aus Sicht der CDU- Fraktion  ist ein klares Votum eines Ortschaftsrats in der Regel mit einem deutlich höheren Gewicht bei einer Gemeinderatsabstimmung versehen, als die einzelne Stimme eines durch die unechte Teilortswahl garantierten Sitzes im Gemeinderat.

Der CDU- Fraktion ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit im Gemeinderat Anliegen und Wünsche aus den Ortschaften nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Ortsteile hatten und haben somit durch die garantierte Ortschaftsverfassung ausreichende und effektive Mitwirkungsmöglichkeiten. Hieran soll auch weiterhin nicht gerüttelt werden.

Nach einem nun mehr vier Jahrzehnte andauernden Vorgang des Zusammenwachsens sollte es zudem keine Unterscheidung mehr zwischen einem Gemeinderatsmitglied aus dem Kernort oder einem Gemeinderatsmitglied aus einem Ortsteil geben.

Jeder Gemeinderat/in muss bei seiner Verpflichtung geloben „die Rechte der Gemeinde Malsch gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Schon allein aufgrund dieser Verpflichtung der Ratsmitglieder zum Wohle der Gesamtgemeinde zu agieren, verbietet es sich eigentlich Kandidatinnen/Kandidaten eines Wohnbezirks gegenüber Kandidatinnen/ Kandidaten aus anderen Wohnbezirken zu bevorzugen.

Die CDU- Fraktion ist daher der Auffassung, dass die unechte Teilortswahl

  • nicht mehr zeitgerecht ist,
  • zu Ungerechtigkeiten, Fehlentwicklungen und Fehlstimmen führt

und deshalb abgeschafft werden sollte.

Einhergehend mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl soll die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder auf die gesetzliche Richtzahl des § 25 Abs. 2 GO reduziert werden.

Die CDU Fraktion schlägt daher vor, die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe über die Hauptsatzung zu wählen.

Zum Thema Bürgerentscheid sei gesagt:
Die Bürgerinnen und Bürger haben uns als Gemeinderat das Mandat gegeben, in ihrem Sinne politisch zu handeln. Gemeinderäte sind gewählt und sollten ihrer Verantwortung auch gerecht werden.

Da alle Bürgerinnen und Bürger aus Malsch ausgiebig Zeit hatten, sich zu informieren, sollte dieses Gremium auch den Mut haben, zu entscheiden, ungeachtet der zusätzlichen Kosten die auf die Gemeinde zukämen.

Hermann Geiger,

stv. Fraktionsvorsitzender


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