27.07.2018

Stellungnahme der CDU Fraktion zur Windkraft

Am 11. Mai 2015 hat die CDU- Fraktion an derselben Stelle im Freihof in Sulzbach eine eindeutige und klare Aussage getätigt die lautete:

,, Wie wollen keine Windräder auf dem Malscher Bergrücken die in einem wertvollen Landschafts- und Naherholungsgebiet gebaut werden“

An dieser Stelle wollen wir uns noch einmal bei allen ehrenamtlichen bedanken, die in unzähligen Stunden ein sehr aufschlussreiches Werk unserer Tierwelt erfasst haben.

Die damaligen Bewertungen des Regionalplans haben wir nicht akzeptiert und wir akzeptieren auch keinen Vorrangebiete für regionale Windkraftanlagen ohne Berücksichtigung unserer Bedenken.  

In der Stellungnahme von 2015 haben wir den Regionalverband Mittlerer Oberrhein aufgefordert, bei der Fortschreibung die Artenschutzrechtlichen Belange mit aufzunehmen, die Erkenntnisse der Nachbarkommunen über Vogelzug und Flugkorridore sowie die Nahrungshabitate zu berücksichtigen.

Die „Politik des Gehörtwerdens“ ist nach Ansicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann trotz einiger Stolpersteine der Weg zu mehr Bürgernähe. „An der Politik des Gehörtwerdens nimmt die Bevölkerung am deutlichsten wahr, dass sich im Regierungsstil etwas geändert hat“, sagte Kretschmann der Deutschen Presse-Agentur.

Gehört – aber nicht erhört: Die Bedenken und Sorgen der Menschen die davon betroffen sind werden ignoriert und stattdessen die ideologischen Ziele in eine Gesetzgebung gegossen. Uns bleibt somit nur noch der Rechtsweg offen in Form einer Klage um die Belange und Interessen unserer Malscher Bürgerinnen und Bürgern  einzufordern.

Ja wir werden klagen, nein wir müssen sogar klagen, da der Schutz der Menschen keine Berücksichtigung bei der Planung fand.

In einigen Bundesländern wurde die 10 h Regelung eingeführt um die entsprechenden Abstandsflächen zur Wohnbebauung sicherzustellen und die damit verbunden Risiken zu minimieren. Es ist doch kein Zufall, dass dies in unserer Flächennutzung keine Berücksichtigung findet, da Windkraft vor der Gesundheit der Menschen und der Tiere gestellt wird.

Ebenfalls wurden die Auswirkungen der Bodenverdichtung und einer eventuellen Quellenverlagerung nicht berücksichtig.

Wir könnten nun noch unzählige Argument aufführen, die jedoch keine Gehör fanden und finden und bei der Planung nicht berücksichtigt wurde und werden.

Die CDU Fraktion stimmt daher dem Beschlussantrag in allen drei Punkten zu:

  1. Der Normenkontrollantrag gegen die Fortschreibung des Regionalplans ist vorzubereiten.
  2. Der Normenkontrollantrag hinsichtlich der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie auf der Gemarkung Malsch auf dem Gebiet Holberg / Sulzberg / Birkenschlag in der Fortschreibung des Regionalplans ist bis spätestens 06.08.2018 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu stellen.
  3. Die Karlsruher Rechtsanwälte Caemmerer und Lenz, in Person von Herrn Dr. Rico Faller entsprechend der vorgelegten Vergütungsvereinbarung mit den darin enthaltenen Tätigkeiten für die Normenkontrolle beim VGH Baden-Württemberg zu beauftragen.

Für die CDU Fraktion

Thomas Kastner


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