15.11.2018

Stellungnahme der CDU Fraktion

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2018 sowie des Nachtragswirtschaftsplans für den Eigenbetrieb  ´´ Wasserversorgung`` für das Wirtschaftsjahr 2018.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Herr Bürgermeister.

Die Vorlage des Nachtragshaushaltes 2018 und dessen Beratung innerhalb der Fraktion haben wir am 29. Oktober 2018 erhalten und es blieben uns nun gerade mal sieben Tage zur Prüfung des Zahlenwerkes.

Seit Januar 2018 haben wir nun das neue Haushaltssystem Doppik eingeführt und die entsprechenden Produktgruppen wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls festgelegt.

Gerade im Ergebnishaushalt sollen durch dieses Verfahren die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen, also Abschreibungen des Anlagenvermögens aufgezeigt werden, um uns die Entscheidungen auf Grund des aufgeführten Zahlenwerkes zu erleichtern. 

Die Auflistungen der verschiedenen Tabellen im Ergebnishaushalt und die Überprüfung sowie die Auflistung im Finanzhaushalt ergeben insbesondere zu einigen Positionen dringenden Klärungsbedarf.

In der Sitzung vom 09.10.2018 wurde der Antrag über eine überplanmäßige Ausgabe und Zustimmung im Nachtragshaushalt 2018 abgelehnt.

Diese Zahlen finden sich im Finanzhaushalt wieder, obwohl es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass dieses Zahlenwerk nicht mit aufzunehmen ist.

Die Forderung einen Nachtragshaushalt zu beschließen, können wir zum Teil aus dem vorhanden Zahlenwerk entnehmen und dieser kann auch begründetet werden.

Die Auswirkungen auf den Haushalt 2019 können wir nicht daraus ableiten und Fragestellungen die wir dringend zur Entscheidungsfindung benötigen, können auf Grund des engen Zeitplans nicht erarbeitet und beantwortet werden.

Diese Entscheidungen gehen nicht im Hauruckverfahren, dies bedarf der Erklärung zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat.

Die Kostenaufstellung für die Jahre 2019 und folgende muss nach unsere Ansicht dringend überarbeitet werden, so fehlt die Fortschreibung für das Jugend- und Familienzentrum. Um die entsprechende Transparenz der Kosten zu erhalten sind diese gemäß dem Doppik Haushalt in  Kostenstellen abzubilden.

Die Auswirkungen der Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 7.373.000 € hat einen wesentlichen Einfluss auf die Haushaltsstruktur.

Was haben wir für die Zukunft zu erwarten? Für den Haushalt 2019 erwarten wir die Eröffnungsbilanz, die entsprechende Darstellung in den Produktgruppen und den dazugehörigen Kostenstellen.

Der Ergebnishaushalt ist unser Steuerinstrument, aus dem wir die entsprechenden nicht zahlungswirksamen Aufwendungen entnehmen können.

Ein  Haushalt 2019, ohne Darstellung des Ressourcenverbrauchs und der daraus abzuleitenden Investitionsplanung wird es mit der CDU –Fraktion nicht geben. 

Nach intensiven Gesprächen in der Fraktion und Prüfung des Zahlenwerks sind wir zu dem Ergebnis gekommen:

Die CDU- Fraktion lehnt den Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Entwurf vom 06. November2018.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Festlegung des Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Malsch für das Jahr 2018 gem. Entwurf vom 06. November 2018

ab.

Wir stimmen dem Nachtragshaushalt entsprechend des Beschlussantrages nicht zu!!!


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