10.03.2014

Statement CDU Gemeinderat


Betr.:  Ausgaben für den ÖPNV
 
Der Haushalt, den wir heute beschließen sollen, enthält im Titel „Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs“ einen Betrag in Höhe von 400.000,00 Euro. Das ist gegenüber dem Haushaltsansatz von 2013  eine Steigerung um 200.000,00 Euro, das heißt also um genau
100 % innerhalb eines Jahres .
 
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass wir unseren Beitrag zum ÖPNV leisten müssen. Zieht man jedoch den Betrag von 2012 in die Rechnung mit  ein, so ergibt sich innerhalb von nur zwei Jahren eine Steigerung von fast 400 %, denn seinerzeit betrug der Zuschussbetrag der Gemeinde laut Ergebnis der Jahresrechnung 125.820,00 Euro.
 
Bislang gibt es keine schlüssige Erklärung für diese exorbitante Steigerung. Natürlich ist auch uns bekannt, dass der Landeszuschuss zum schienengebundenen ÖPNV von 75% auf 50% gekürzt worden ist. Deshalb war uns allen klar, dass wir etwas mehr zahlen müssen. Aber warum bei einer 25 prozentigen Kürzung des Landeszuschusses unser Beitrag innerhalb von nur zwei Jahren förmlich explodiert, erschließt sich uns nicht, auch wenn uns die Eckpunkte des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes hinlänglich bekannt sind.
 
Die Landesregierung, die angeblich den ÖPNV fördern will, sorgt mit ihren Kürzungen dafür, dass die Gemeinden immer mehr zahlen müssen. Wenn die Landesregierung den Zuschuss z.B. für dringend erforderliche neue Stadtbahnwagen und die Schieneninfrastruktur von 75% auf 50% kürzt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die AVG und andere Unternehmen schauen müssen, wo die fehlenden Mittel herkommen. Da unser Landrat Dr. Schnaudigel Mitglied des Aufsichtsrates der AVG ist, wie übrigens auch der Ettlinger  OB Arnold, sollte es doch gelingen, den Gemeinden darzulegen, warum der Zuschuss der Gemeinden so exorbitant steigt.
 
Es macht unseres Erachtens keinen Sinn, der AVG allein den schwarzen Peter zuzuschieben und diese durch anderweitige Vergabe von Linienbündeln zu schwächen.
 
Die Hauptursache für den Anstieg der Kosten liegt in der  Kürzung der Landeszuschüsse und dafür ist der Landesverkehrsminster Hermann der Hauptverantwortliche.
 
Wir schlagen daher vor, dass der Gemeinderat in einer gemeinsamen Erklärung zur Finanzierung des ÖPNV eine lückenlose Darlegung der finanziellen Situation bei KVV und AVG fordert, die Offenlegung der Zuschussgewährung des Landes erwartet  und die Zahlung der Gemeinde Malsch bis zur Erledigung unter Vorbehalt geleistet wird.
 
Wir erheben das hiermit gemeinsam mit der Fraktion der Freien Wähler zum förmlichen Antrag und bitten darüber abstimmen zu lassen.
 
Hinsichtlich unserer Forderung zur Anbindung des Industriegebiets weisen wir daraufhin, dass der Landkreis nicht unerheblich von der dort anfallenden Gewerbesteuer profitiert.
Hinzu kommt, dass man die Wünsche der Gemeinde Malsch zur Verbesserung des Linienverkehrs (Anbindung des Industriegebiets an die Buslinie 110) von Seiten des Landratsamtes ignoriert, bzw. mit astronomischen Forderungen (112.000 Euro für ein Jahr) torpediert. Außerdem wird ständig am Schülerlinienverkehr herumgedoktert und nach Gutsherrenart gekürzt. Erst nach massiven Elternprotesten wurden letzte Woche erst wieder einige Kürzungen zurück genommen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, denn auch bei der Anbindung der Wilhelm-Lorenz-Realschule besteht Korrekturbedarf.
 
Es ist zu wünschen, dass auch andere Gemeinden des Landkreises Karlsruhe ihren Unmut artikulieren und nicht stillschweigend immer höhere Beiträge zahlen.
Während man sich im Großraum Stuttgart für immer bessere Nahverkehrsverbindungen einsetzt, fährt der ÖPNV im Großraum Karlsruhe einer Zukunft entgegen, die viele Kunden vergrault und diese dann  zwangsläufig wieder mit dem eigenen Pkw fahren lässt. 
 
Verkehrspolitisch und umweltpolitische eine krasse Fehlentscheidung.
 
Den Entscheidungsträgern im Landratsamt, sowie beim KVV und der AVG sei empfohlen, sich schleunigst zusammenzusetzen und alle Karten auf den Tisch zu legen. Der ÖPNV im Großraum Karlsruhe ist zu wichtig, um ihn als Dauerstreitthema zu behandeln.
 
Auch die Zusammenarbeit von AVG und RVS ist verbesserungswürdig, denn immer noch werden Anschlussverbindungen nicht erreicht, weil es zwischen Stadtbahn und Bus oft keine oder nur eine nicht funktionierende Kommunikation gibt.
 
 
       Für die CDU Fraktion im Gemeinderat von Malsch
 
 
       Manfred Schwarz                     
 
 
 
 
 
ÖPNV und das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
 
Mit den am 1. Oktober 2013 vom Landeskabinett auf den Weg gebrachten Eckpunkten für eine LGVFG-Novelle beabsichtigt die Landesregierung, das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu vergrößern und die Fördermittel besser zu verteilen. Dies soll durch die generelle Absenkung der Förderquote auf 50 % und die Umstellung auf eine reine Festbetragsfinanzierung erreicht werden. Dabei stellt das Land nach den bisherigen Informationen keine eigenen Mittel zur Verfügung; d.h. der Zuwachs beim Investitionsvolumen soll nach den Planungen des Landes allein aus kommunalen Mitteln geleistet werden.
 
Dabei bedeutet die Absenkung der Förderquote von 75 % auf 50 % eine Verdopplung des kommunalen Eigenanteils; insbesondere große, verkehrlich wichtige Vorhaben werden unter diesen Umständen schlechte Realisierungschancen haben. Bei der Festbetragsfinanzierung soll im Antragsverfahren ein maximaler Festbetrag für die Förderung festgelegt werden. Nachträgliche Änderungen, die beispielsweise durch die Erhöhung der Baukosten oder unerwartete Risiken zustande kommen, sollen nicht mehr vorgenommen werden können; entsprechende Kostensteigerungen müssten in diesem Falle komplett von den Kommunen und Unternehmen getragen werden.
Gleichzeitig schlägt die Landesregierung eine Erweiterung der Fördertatbestände vor. Neu hinzugekommen sind beispielsweise der Radwegebau, Lärmschutz oder Kleinmaßnahmen wie die Förderung von Bürgerbussen. Bei vergangenen Einschnitten im LGVFG wurden Fördertatbestände reduziert anstatt erweitert, z. B. die Förderung zur Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen.
 
Beispiel Barrierefreiheit: Nach dem seit 1. Januar 2013 gültigen neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss der öffentliche Nahverkehr in Deutschland bis 1. Januar 2022 „vollständig barrierefrei“ ausgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass in mehreren Stadt- und Straßenbahnsystemen im Land (u.a. Mannheim/Heidelberg, Karlsruhe) Haltestellen baulich verändert werden müssen. Dazu sind hohe zweistellige Millionensummen für die Investitionen erforderlich. Bei einer Absenkung der Förderquoten des Landes auf künftig nun mehr 50% verdoppelt sich der kommunale Anteil an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Umbaumaßnahmen.

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