02.11.2020

Aus für Windkraftpläne des Regionalverbandes Oberrhein.

Aus für Windkraftpläne des Regionalverbandes Oberrhein.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt Konzept u.a. für Malsch für unwirksam.

Die Klage von Baden-Baden, Ettlingen und Malsch gegen die Windkraftpläne des Regionalverbandes Oberrhein hatte Erfolg.

Bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht ging es u.a. um die Frage, ob die Pläne für die Windkraftanlagen dem EU-Recht standhalten. Die Planungen des Regionalverbandes sah „Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen“ vor. Die betroffenen Gemeinden hätten ihre räumlichen Planungen den potenziellen Windkraftanlagen unterordnen müssen. In der Verhandlung wurde nicht nur das vom Regionalverband vorgesehene Windkraft-Modell kritisch hinterfragt, sondern auch die Abstände zwischen den Anlagen.

Eine Revision lässt das Verwaltungsgericht nicht zu.

Die CDU-Fraktion ist mit dem Urteil zufrieden und wird weiter an diesem Thema arbeiten, um das angestrebte einer 10h Regelung zu erreichen. Denn dadurch wird der Schutz der Menschen sichergestellt und wir hätten ein einheitliches Verfahren, das Transparenz und Planungssicherheit geben wird.

Pressedienst der CDU Malsch

 


 


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